03.08.2015
Auf den Anfang kommt es an
Staatssekretärin Marion v. Wartenberg besucht Kindertageseinrichtungen in Stuttgart
Vom 4. bis 11. August besucht Kultusstaatssekretärin Marion v. Wartenberg fünf Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Stuttgart, um sich über Bildungs- und Entwicklungsfelder sowie Betreuungsformen der Kitas zu informieren. Im Gespräch mit den Einrichtungsleiterinnen, Erzieherinnen und Eltern möchte sich die Staatssekretärin ein Bild machen über aktuelle Themen wie die Integration von Flüchtlingskindern in den Kita-Alltag, Sprachförderung und die Inklusion von Kindern mit Behinderungen.
Jeder Platz muss ein guter Platz sein
Gemeinsam mit den Kommunen und Trägern hat die
Landesregierung in den vergangenen Jahren die Qualität der
frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung gestärkt,
um die Bildungsgerechtigkeit im Land zu verbessern. Der
jüngste Bericht zum Kinderförderungsgesetz der
Bundesregierung (März 2015) bestätigt, dass es in
Baden-Württemberg gelungen ist, die Betreuungsangebote
für unter Dreijährige auszubauen und gleichzeitig die
Qualität weiter zu steigern: So hat Baden-Württemberg
beispielsweise mit einem Personalschlüssel von 1 zu 2,9 in
Gruppen mit Kindern von unter drei Jahren aktuell das mit Abstand
beste Betreuungsverhältnis bundesweit. Zudem gehört
Baden-Württemberg mit einer durchschnittlichen Anzahl von neun
Kindern zu den Ländern mit den kleinsten
Gruppengrößen in dieser Altersgruppe. „Gute Bildung
muss früh ansetzen, um ungleichen Startvoraussetzungen von
Kindern entgegenzuwirken. Dazu gehört auch, dass die
pädagogischen Fachkräfte genügend Zeit für das
einzelne Kind und dessen individuelle Bedürfnisse haben
“, betont Marion v. Wartenberg. Eine besondere Rolle komme den
vielen engagierten Fachkräften zu. Deshalb lege das Land
großen Wert auf ihre Aus- und Weiterbildung und
unterstütze die Träger bei der Fort- und Weiterbildung
jährlich mit rund zehn Millionen Euro.
Sprache öffnet Bildungsfenster
Das Konzept der Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen
für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) trägt, so v.
Wartenberg, zur Bildungsteilhabe und damit zur
Bildungsgerechtigkeit bei. Bereits zum Kindergartenjahr 2014/2015
hat das Kultusministerium die Gruppengröße des
Sprachförderprogramms SPATZ („Sprachförderung in
allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf“)
gesenkt und das Fördervolumen um weitere vier Millionen Euro
auf rund 21 Millionen Euro pro Jahr zu erhöht. In Kitas mit
einem Migrantenanteil von mindestens 80 Prozent ist die
Gruppengröße von ursprünglich zehn auf jetzt
fünf Kinder je Gruppe halbiert worden. Die deutlich kleineren
Gruppen erhöhen die Qualität der Sprachbildung und
Sprachförderung und bedeuten mehr Zeit für das einzelne
Kind.
Flüchtlingskinder willkommen
heißen
Für Sprachförderung und Eltern-Kind-Programme speziell
für Flüchtlingskinder und ihre Familien stellt das Land
im Rahmen des bewährten und stark nachgefragten
SPATZ-Programms (Sprachförderung in Tageseinrichtungen
für Kinder mit Zusatzbedarf) 2015 und 2016 jeweils
zusätzliche 1,2 Millionen Euro bereit. Aufgrund der
kontinuierlich ansteigenden Flüchtlingszahlen hat der Landtag
Ende April beschlossen, im Nachtragshauhalt weitere 800.000 Euro
für das Jahr 2015 und 1,6 Millionen Euro für das Jahr
2016 für kleine Flüchtlingskinder und ihre Familien
bereit zu stellen. Insgesamt stehen damit für die Jahre 2015
und 2016 zusätzlich 4,8 Millionen Euro speziell für
Flüchtlingskinder und ihre Familien zur Verfügung. Die
zusätzlichen Mittel sollen auch genutzt werden, um die Eltern
nach und nach aktiv in den Kita-Alltag einzubeziehen. Dies
geschieht etwa bei gemeinsamen Spielenachmittagen mit Kindern,
Müttern und Vätern, durch den Aufbau von
Sprachfördernetzen oder speziell in auf den Kindergartenalltag
ausgerichteten Sprachangeboten.
Bildungschancen und soziale Teilhabe für jedes
Kind
„Alle Kinder sind willkommen. Das ist die Grundhaltung in der
frühkindlichen Bildung“, betont die
Staatssekretärin. Partizipation, Inklusion, die
wertschätzende Anerkennung von Unterschiedlichkeit und die
konsequente Orientierung an den Bedürfnissen eines jeden
Kindes seien Grundprinzipien einer kindgerechten
Elementarpädagogik und des Orientierungsplans für
Kindergärten. Das Kultusministerium hat schon vor der
Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention bei der
Entwicklung des Orientierungsplans für alle
Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg die Vielfalt und
Inklusion zentral verankert.
Die Termine im Überblick:
4. August 2015, 9 bis
10.30 Uhr
Tageseinrichtung für Kinder Böhmerwaldstraße
Böhmerwaldstraße 4
Stuttgart-Feuerbach
Schwerpunkt des Besuchs: Integration von
Flüchtlingskindern
4. August 2015, 15.30
bis 17 Uhr
Tageseinrichtung für Kinder Nobileweg
Nobileweg 18,
Stuttgart-Stammheim
Schwerpunkt des Besuchs: Haus der kleinen Forscher /
naturwissenschaftliche Förderung in der frühkindlichen
Bildung
5. August 2015, 9 bis
10.30 Uhr
Tageseinrichtung für Kinder Kauffmannstraße
Kauffmannstr. 35
Stuttgart-Botnang
Schwerpunkt des Besuchs: Bewegung und Musik, Tiere und
Natur
11. August 2015, 13.30
bis 15 Uhr
Tageseinrichtung für Kinder Hohewartstraße
Hohewartstr. 100
Stuttgart-Feuerbach
Schwerpunkt des Besuchs: Frühe Chancen
11. August 2015, 15.30
bis 17 Uhr
Tageseinrichtung für Kinder Kafkaweg
Kafkaweg 8
Stuttgart-Freiberg
Schwerpunkt des Besuchs: Ganztagesbetreuung; Integration von
behinderten Kindern